Pages:
44 Min.
Year of publication:
2009
Keywords:
Dem'janjuk, Yvan
Abstract:
Am Montag, den 30. November 2009 beginnt vor dem Münchner Schwurgericht der vielleicht letzte große NS-Prozess in der Bundesrepublik. Angeklagt ist der in der Ukraine geborene Ivan Demjanjuk. Er ist mittlerweile 89 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Wachmann in dem von der SS geführten Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord an 27 900 Menschen geleistet zu haben. Die Angehörigen der Opfer erhoffen sich von dem Prozess Gerechtigkeit und Klarheit über das, was dort in den Jahren 1942/43 geschah. Der Film folgt den Spuren des Ivan Demjanjuk von seiner ukrainischen Heimat über das Kriegsgefangenenlager in Chelm bis zum Lager Trawniki, in dem er mutmaßlich zum SS-Helfer ausgebildet wurde. Thomas Blatt, einer der wenigen Sobibor-Überlebenden, erzählt, was in dem Vernichtungslager wirklich geschah und welche Aufgaben die ukrainischen Wachmänner, die so genannten Trawniki, dort erfüllten. Der Film zeigt, wie Ivan Demjanjuk nach dem Krieg in die USA ging wo er zunächst ein ruhiges, bürgerliches Leben führte, dann aber vom amerikanischen OSI (Office of Special Investigations) verdächtigt wurde "Ivan der Schreckliche" zu sein, ein sadistischer Aufseher, der im Vernichtungslager Treblinka Häftlinge brutal misshandelt und eigenhändig ermordet haben soll. Er wurde nach Israel ausgeliefert und in einem aufsehenerregenden Prozess zum Tod durch den Strang verurteilt. Aber das Oberste Gericht in Israel hob das Urteil auf, nachdem Recherchen ergeben hatten , dass nicht Ivan Demjanjuk, sondern ein anderer "Ivan der Schreckliche" ist. Demjanjuk kehrte in die USA zurück, obwohl aufgrund seines SS-Ausweises bereits bekannt war, dass er in Sobibor Dienst getan hat. Aber jetzt fand er hier keine Ruhe mehr. 2001 strengte das OSI einen neuen Prozess an, diesmal in den USA. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Demjanjuk in verschiedenen Lagern Dienst getan hatte, darunter auch in Sobibor. Daraufhin wurde ihm die US-Staatsbürgerschaft aberkannt. Im März 2009 erließ die Staatsanwaltschaft München aufgrund von Ermittlungen der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" Haftbefehl gegen Ivan Demjanjuk. Sie ist überzeugt, dass der gebürtige Ukrainer in Sobibor von den Deutschen als SS-Wachmann eingesetzt und an der Vernichtung Tausender Juden beteiligt war. Nun soll er sich dafür vor Gericht verantworten. Bei dem Prozess in München geht es aber nicht nur um Schuld oder Unschuld des Angeklagten Ivan Demjanjuk, es geht auch um die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen. Deutsche SS-Männer mit einem vergleichbaren Rang wie Demjanjuk, die in Sobibor oder in anderen Vernichtungslagern Dienst taten, wurden von westdeutschen Gerichten nur dann verurteilt, wenn ihnen konkrete Mordtaten oder die Teilnahme an Exzessen nachgewiesen werden konnten. Sonst wurden sie freigesprochen. Im Fall des Ivan Demjanjuk ist die Beweislage dünn, das räumen sogar die Ermittler der Zentralen Stelle ein. Der SS-Ausweis Demjanjuks und Verlegungslisten sind die einzigen Beweise und die zeigen nur, dass Demjanjuk 1943 in Sobibor war, nicht, dass er dort eigenhändig getötet hat. Der Niederländer Christiaan F. Rüter, einer der profiliertesten Kenner der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Deutschland, hält eine Verurteilung Demjanjuks deshalb für sehr unwahrscheinlich. Christiaan F. Rüter: "...es ist mir völlig schleierhaft, wie irgend jemand, der die deutsche Rechtsprechung bis jetzt kennt, meinen kann, dass man ... Demjanjuk bei dieser Beweislage verurteilen kann." Folgt das Gericht der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesrepublik, kann es Demjanjuk aufgrund dieser Beweislage nicht verurteilen. Tut es das doch, dann verstößt es gegen das Gleichheitsprinzip und die deutsche Justiz muss sich fragen lassen, warum all die anderen NS-Täter nicht verurteilt wurden. Wird Demjanjuk aber freigesprochen, wird sie viel Kritik einstecken müssen für den fragwürdigen und außerhalb Deutschlands immer wieder kritisierten schonenden Umgang mit NS-Tätern. Christiaan F. Rüter: "Wird verurteilt, dann frag ich, wo sind die tausend deutschen KZ-Bewacher? Wird nicht verurteilt, dann wird klar, dass alle Deutschen noch Nazis sind. Dieses Verfahren kannst du politisch nicht gewinnen." Damit scheint ein Verlierer des Prozesses bereits festzustehen: die deutsche Justiz. Warum aber hat die Zentrale Stelle die Ermittlungen gegen Demjanjuk vorangetrieben und sie an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, obwohl sie davon ausgehen musste, dass die Beweise nach der bisherigen Rechtspraxis für eine Verurteilung nicht ausreichen würden? Weil es keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" gebe und sich Demjanjuk deshalb vor Gericht verantworten müsse, so eine Vertreterin der Zentralen Stelle. Kirsten Goetze: "Da gab es andere Verfahren, die vielleicht nicht...meinem Rechtsverständnis entsprechend abgeschlossen worden sind. Es würde dann sicher auch die Frage aufwerfen, ist es gerecht, wenn man John Demjanjuk nicht verfolgen würde. Er hat, um das juristisch auszudrücken, keinen Anspruch ... auf eine "Gleichheit im Unrecht." Der Rechtsexperte Christiaan F. Rüter sieht noch einen anderen Grund. Für ihn ist die Zentrale Stelle im Jahr ihres 50-jährigen Bestehens in Schwierigkeiten. In den letzten zwanzig Jahren sei den Ludwigsburger Ermittlern, die Jahrzehnte erfolgreich nach NS-Tätern gesucht hatten, kein wirklich großer Fisch mehr ins Netz gegangen. Weil die meisten NS-Täter mittlerweile gestorben seien, hätten sie Probleme, ihre Behörde zu legitimieren. Deshalb, so Rüter, hätte die Zentrale Stelle den Fall des kleinen Wachmannes Ivan Demjanjuk genutzt, um rechtzeitig zur Feier ihres 50-jährigen Bestehens noch einmal groß in die Schlagzeilen zu kommen. Dass Demjanjuk immer noch der Ruf anhaftet, "Ivan der Schreckliche" zu sein, sei da gerade recht gekommen. Christiaan F. Rüter: "Die Zentrale Stelle braucht einen Posaunenstoß, um davon abzulenken und sein 50-jähriges Bestehen zu feiern. Dazu ist Demjanjuk ungewöhnlich geeignet, denn anders als all die kleinen deutschen Demjanjuks und die kleinen ukrainischen Demjanjuks, die unbehelligt in der Bundesrepublik leben, klebt an diesem Demjanjuk noch immer "Ivan der Schreckliche", obwohl er es nicht war." Damit ist der Prozess gegen Ivan Demjanjuk auch zum Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Zentralen Stelle geworden.
Note:
Fernsehmitschnitt Arte 9.12.2009
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Nur für den internen Gebrauch
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