Diese Studie geht der Frage nach, inwiefern die israelische Verfassung in ihren Anfängen einem Einfluss des deutschen Staats- und Verfassungsrechts ausgesetzt war. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der israelische Verfassungsentwurf von 1948. Die Frage nach einem möglichen deutschen Einfluss auf die israelische Verfassung ist hierzulande bisher nur im Rahmen der Carl Schmitt-Rezeption aufgeworfen worden. Auch in Israel findet sich hierzu noch kaum Sekundärliteratur. Die Untersuchung des Entwurfs zeigt aber, dass die Protagonisten der Staatsgründung Einflüssen des deutschen Staatsrechts ausgesetzt waren. Dieser Befund erhärtet sich vor allem mit Blick auf den Autor des Entwurfs: Leo Kohn studierte Rechtswissenschaften in Deutschland und promovierte bei Richard Thoma über die Verfassung des Irischen Freistaats. Die Nähe zur deutschen Staatsrechtlehre der Weimarer Republik lässt sich auch in weiten Teilen für den Entwurf nachweisen, der als ein früher Kulminationspunkt des israelischen Verfassungsdiskurses gilt.