Der Traktat 'Orla ist die vorletzte derjenigen Ordnung, die sich mit den Problemen der Landwirtschaft beschäftigt. Er behandelt das in Leviticus 19,23-25 vorgeschriebene Gebot, dass man die Früchte eines im Land Israel neu gepflanzten Baumes in den ersten drei Jahren nicht verzehren darf. Sie werden mit der Vorhaut ('Orla) verglichen, und gelten als "unbeschnitten". Im vierten Jahr sollen sie in Jerusalem verzehrt werden, und erst im fünften Jahr sind sie zum Genuss freigegeben. Es werden alle denkbaren Möglichkeiten diskutiert. So wird z.B. unterschieden, ob ein Baum als Bauholz, zur Einzäunung oder zum Genuss der Früchte gepflanzt worden ist. Wie verfährt man, wenn der Baum genau auf der Grenze zwischen dem Land Israel und dem Ausland steht? Wie geht man mit Bäumen um, die von selbst gewachsen sind? Einen breiten Raum nimmt die Frage ein, was geschieht, wenn eine geringe Menge von 'orlapflichtigen Früchten mit anderen Früchten vermengt wird und wie überhaupt bei Vermengungen von verschiedenen Vorschriften unterliegenden Produkten zu verfahren ist. Ein weiterer Fragenkomplex behandelt das Problem, wie Schalen oder Holz von 'orlapflichtigen Früchten zu behandeln sind. Der Traktat, zu dem es im Babylonischen Talmud keine Gemara gibt, bietet eine Fülle von Material über das Landwirtschaftswesen im Land Israel in der Antike. Der Traktat erscheint hier zum ersten Mal in einer deutschen Übersetzung. Dabei wurden die verschiedenen Textzeugen sowie die häufigen Parallelüberlieferungen herangezogen. Ein ausführlicher Kommentar, der die traditionellen ebenso wie die modernen Kommentare heranzieht, sowie Register erleichtern das Verständnis und die Benutzung des Textes.