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War die Justiz der Weimarer Republik auf dem rechten Auge blind? Für die Strafjustiz liegen zahlreiche Arbeiten vor, die diese Thesen bestätigen. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie Zivilgerichte in der Weimarer Republik reagierten, wenn sie mit Fällen antisemitischen Wirtschaftsboykotts konfrontiert wurden. Kern der Arbeit ist eine Nachzeichnung der Rechtsprechungsentwicklung vom ersten überlieferten Zivilurteil zum Boykott aus dem Jahr 1925 bis zu den von der nationalsozialistischen Machtübernahme im Januar 1933 vereitelten Versuchen, einen Boykottfall zur grundsätzlichen Entscheidung vor das Reichsgericht zu bringen. Dabei werden vor allem Akten des Archivs des Berliner Hauptbüros des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV) ausgewertet. Die untersuchten Entscheidungen zeigen, dass das Zivilrecht nicht resistenter gegen undemokratische und antisemitische Einstellungen war als das Strafrecht. Ein ernüchterndes Ergebnis der Untersuchung ist, dass deutsche Juden dort, wo sie nicht Akteure im Diskurs um den Antisemitismus waren, keinen hinreichenden Schutz vor antisemitischem Boykott erlangen konnten. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)