Sitzungsende:

Bevorstehendes Sitzungsende!

Ihre Sitzung wird bald beendet.

Vollanzeige

Im Namen des Deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus / herausgegeben von Hans A. Engelhard

Gesucht wurde mit: 00006810, Treffer: 1


Katalogangaben
 Zitierlink
MedienartBuch [Buch]
Art/InhaltKatalog
SignaturIII.9.5. Im 23
Titel Im Namen des Deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus / herausgegeben von Hans A. Engelhard
PersonEngelhard, Hans A. [Herausgeber/in]
Körperschaft Ausstellung Im Namen des Deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus (1989)
VeröffentlichungKöln : Verlag Wissenschaft und Politik, 1989
Umfang / Format 461 Seiten : Illustrationen
SpracheDeutsch
LandDeutschland
ISBN3-8046-8731-8
Schlagwörter Justiz
Nationalsozialismus
Ausstellung
Inhalt Im Jahre 1989 hat das Bundesministerium der Justiz auf Veranlassung des früheren Bundesministers der Justiz Hans A. Engelhard eine Ausstellung über Justiz und Nationalsozialismus geschaffen. Die Arbeiten wurden durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Die Ausstellung beschäftigt sich in drei Abschnitten mit der Justiz im Nationalsozialismus, ihrer Vorgeschichte in der Weimarer Republik und mit der Frage, wie die bundesdeutsche Justiz mit dieser Vergangenheit umgegangen ist.
Die Ausstellung ist - bezogen auf 1989 - der erste ernsthafte justizeigene Beitrag zur Auseinandersetzung mit der NS-Justiz und ihren Folgen - einer Auseinandersetzung, der sich die bundesdeutsche Justiz zumindest in den 50er und 60er Jahren nicht in dem erforderlichen Maße gestellt hat. Mit rund 2.000 Dokumenten und Bildern sowie Begleittexten zu den einzelnen Themenkreisen macht die Ausstellung deutsche Justizgeschichte anschaulich. Dabei wird versucht, wichtige Aspekte der historischen und ideologischen Grundlagen der Justiz, der Einflussnahme der Partei auf die Justiz und der Zusammenarbeit zwischen Justiz, NSDAP und SS aufzuzeigen.
Andererseits geht es aber auch darum, den Betrachter durch die Darstellung von zum Teil erschütternden Einzelschicksalen betroffen zu machen. Die Ausstellung wendet sich nicht speziell an den Juristen. Sie will in allgemein verständlicher Form dem historisch und politisch interessierten Bürger die Möglichkeit bieten, sich über einen unrühmlichen, aber wichtigen Teil der deutschen Rechtsgeschichte zu informieren.
Teil I: Weimarer Republik
Dieser Abschnitt enthält insbesondere eine Darstellung der sozialen Herkunft der Richterschaft in den 20er Jahren. Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Weimarer Republik und ihre daraus resultierende Rechtsprechung in politischen Strafsachen: Harte Strafen gegen Links, Milde oder Straffreiheit für Rechts. Mit dieser Darstellung wird der Versuch unternommen, das fast geräuschlose Abgleiten der Justiz in das NS-Unrechtssystem zu erklären.
Teil II: NS-Justiz
Der Hauptteil der Ausstellung zeigt die Verstrickung der Justizjuristen in das NS-Regime. Nach dem Machtantritt fand Hitler auch in der Justiz Zustimmung und Unterstützung. Am 7. April 1933 empfing Hitler die Repräsentanten der deutschen Richterschaft, die ihm erklärten, die deutschen Richter würden geschlossen und mit allen Kräften an der Erreichung der Ziele mitarbeiten, die sich die Regierung gesetzt habe. Der 7. April war der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das jüdische Mitbürger und politische Gegner aus dem öffentlichen Dienst und damit auch aus der Justiz ausschloss. Bereits am 28. Februar 1933 hatte durch die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die die Grundrechte außer Kraft setzte, die Demontage des Rechtsstaates begonnen. Die Freiheit der Person stand zur Disposition. Politische Gegner wurden in "Schutzhaft" genommen, in Lager gesperrt und gefoltert. All dies unterlag weder richterlicher noch anderweitiger staatlicher Kontrolle.
Während sich das Regime etablierte und offen seine Gegner terrorisierte, schworen im Oktober 1933 in Leipzig vor dem Reichsgericht mehr als 10.000 Juristen mit erhobenem rechten Arm und unter Berufung auf Gott, Hitler auf seinem Weg als deutsche Juristen bis an das Ende ihrer Tage folgen zu wollen. Viele machten diesen in die Geschichte als "Rütli-Schwur" eingegangenen Satz wahr. Insbesondere das Strafrecht wurde zum Kampfinstrument gegen rassische Minderheiten und politische Gegner umfunktioniert. Schon lange vor Inkrafttreten der Nürnberger Rassengesetze glaubten Zivilgerichte der nationalsozialistischen Ideologie dadurch gerecht werden zu müssen, dass die Volksgemeinschaft als neue Rechtsidee herausgestellt wurde. So genügte es zum Beispiel mit einem jüdischen Ehepartner verheiratet zu sein, um die Ehe erfolgreich anfechten zu können.
Zur rascheren Aburteilung von Widerstand und oppositionellem Verhalten wurden Sondergerichte - die Roland Freisler "eine Panzertruppe der Rechtspflege" nannte - und der berüchtigte Volksgerichtshof eingerichtet. Insgesamt wurden von 1933 bis 1945 von den zivilen Strafgerichten etwa 16.000 Todesurteile verhängt.
In der Ausstellung wird nicht vergessen, dass es Justizjuristen gab, die sich offen gegen das Unrecht gestellt haben. Lothar Kreyssig und Hans von Dohnanyi zählen zu ihnen; die Ausstellung beschreibt im Übrigen auch Fragen der Personalpolitik in der Justiz und den Anpassungsdruck des Reichsjustizministeriums auf Justizjuristen.
Teil III: Die Bundesrepublik Deutschland
Der rechtspolitisch und historisch interessanteste Teil zeigt, dass es der deutschen Justiz nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" in weiten Teilen nicht um späte Gerechtigkeit, sondern um Rechtfertigung ging: "Was damals Recht war kann doch heute kein Unrecht sein" lautete eine gängige Verteidigungsstrategie.
Diesen Rechtfertigungsbemühungen blieb der Erfolg nicht versagt. Der Ausgang vieler Verfahren gegen NS-Juristen widerspricht unserem Gerechtigkeitsempfinden. Kein einziger Richter der Sondergerichte oder des Volksgerichtshofes wurde wegen eines der zahlreichen Unrechtsurteile von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Als Beispiele sind in der Ausstellung u.a. die Fälle Rehse und Reimers dargestellt.
Ebenso werden im dritten Teil Fälle hochbelasteter Juristen, die in der bundesdeutschen Justiz Wiederverwendung fanden, z.B. der ehemalige Generalbundesanwalt Fränkel dargestellt. Von einer Aufarbeitung der Unrechtsjustiz des NS-Staates in der Bundesrepublik Deutschland kann keine Rede sein.
Am Ende steht die biologische Amnestie.
URL https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/justiznationalsozialismus.html

Exemplarangaben

StandortSignaturBestellmöglichkeitVerfügbarkeit
Freihand III.9.5. Im 23 Standardleihe Verfügbar.