Language:
German
Pages:
[1] Blatt
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tif-Datei
Year of publication:
2008
Keywords:
Weinhandel
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Dekret
Abstract:
Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehr und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, ... : Publicatum Franckfurt den 14ten Octobr. / Renthen-Amt
Note:
Signatur: I 3554 A Folio RES7
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URL:
http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/search.cgi?sprache=GER&query=Nachdeme%20man%20von%20Seiten%20des%20Renthen-Amts%20wahrnehmen%20m%C3%BCssen%2C%20&fsubmit=ok
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